Für Kleinunternehmer · iPhone und iPad

Rechnungs-App für Kleinunternehmer: § 19 UStG per Schalter

Mit Invoice Better schreiben Sie Ihre Kleinunternehmer-Rechnung am iPhone. Sie aktivieren einmal den Kleinunternehmer-Schalter. Danach weist jede Rechnung keine Umsatzsteuer aus und trägt automatisch diesen Hinweis:

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Die Rechnung geht als PDF raus. Das genügt: Kleinunternehmer dürfen dauerhaft PDF-Rechnungen schreiben und müssen keine E-Rechnung ausstellen (§ 34a UStDV).

Kostenlos im App Store laden

iPhone und iPad, iOS 17 oder neuer · Premium optional: 5,99 €/Monat, 44,99 €/Jahr oder 59,99 € einmalig

In drei Schritten zur Kleinunternehmer-Rechnung

  1. Schalter aktivieren. Unter Einstellungen › Steuern schalten Sie „Kleinunternehmer“ ein. Die 19 % Umsatzsteuer entfallen, der Hinweis wird automatisch gedruckt.
  2. Rechnung schreiben. Kunden wählen, Leistung eintragen. Ihre Firmendaten und Ihre Bankverbindung kommen automatisch dazu.
  3. Als PDF senden. Per E-Mail oder Nachricht, direkt vom iPhone. Sobald das Geld da ist, markieren Sie die Rechnung als bezahlt und sehen jederzeit, was noch offen ist.

Das funktioniert ohne Konto und ohne Passwort, auch ohne Internet auf der Baustelle. Ihre Rechnungs- und Kundendaten bleiben auf Ihrem Gerät. Deshalb sollten Sie Ihre PDFs selbst sichern.

Invoice Better auf dem iPhone: Einstellungen, Steuern, Kleinunternehmer-Schalter aktiv nach § 19 UStG, Hinweis auf der Rechnung und Rechnungsvorschau über 1.250,00 Euro ohne Umsatzsteuer
Der Schalter unter Einstellungen › Steuern. Beispieldaten.

Was auf Ihrer Kleinunternehmer-Rechnung steht

§ 34a UStDV nennt die Mindestangaben. So erscheinen sie auf einer Rechnung aus der App:

PflichtangabeIn der App
Name und Anschrift beider SeitenAus Ihren Firmendaten und dem gewählten Kunden
SteuernummerIm Rechnungskopf
AusstellungsdatumAls Rechnungsdatum
Menge und Art der LeistungIn jeder Position, z. B. 48 m² × 12,50 €
Betrag und Hinweis auf die SteuerbefreiungGesamtbetrag mit automatischem Hinweis

Nicht vorgeschrieben, aber ebenfalls drauf: Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Zahlungsziel sowie IBAN und BIC.

§ 34a UStDV schreibt keinen festen Wortlaut vor, sondern einen Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Auch die längere Formulierung aus unserer Rechnungsvorlage ist deshalb in Ordnung. Die sechste Angabe, das Wort „Gutschrift“, betrifft nur Rechnungen, die Ihr Kunde für Sie ausstellt.

Beispielrechnung aus Invoice Better: Malerbetrieb Hoffmann an Familie Schneider, Rechnung RE-2026-0042 über 1.250,00 Euro mit Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Steuernummer und Hinweis nach § 19 UStG
Beispielrechnung aus der App. Daten frei erfunden.

Was nicht auf die Rechnung gehört: „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „0 % MwSt.“. Auf einer Rechnung an ein Unternehmen schulden Sie einen ausgewiesenen Steuerbetrag dem Finanzamt, auch als Kleinunternehmer (§ 14c Abs. 1 UStG). Mit aktivem Schalter weist die App keine Umsatzsteuer aus.

PDF reicht: Kleinunternehmer und die E-Rechnung

Pflicht?Was das für Sie heißt
E-Rechnungen ausstellenNein, dauerhaft nichtIhre Rechnung darf immer als PDF oder auf Papier rausgehen (§ 34a UStDV). Dafür ist Invoice Better gemacht.
E-Rechnungen empfangenJa, seit 1. Januar 2025In der Regel genügt ein E-Mail-Postfach. Das übernimmt die App nicht: Sie erstellt keine XRechnung und kein ZUGFeRD und empfängt keine E-Rechnungen. So empfangen Sie sie kostenlos

Fallen Sie aus der Kleinunternehmerregelung heraus und rechnen Sie an andere Unternehmen ab, gelten die allgemeinen Fristen. Dann brauchen Sie für diese Rechnungen spätestens ab 2028 eine andere Software. Alle Fristen zur E-Rechnung

Kleinunternehmer-Check: Gilt § 19 UStG für Sie?

Die Regelung gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Maßgeblich sind die Nettoumsätze.

Tragen Sie beide Umsätze ein, dann erscheint das Ergebnis.

Rechnet nur im Browser, nichts wird übertragen oder gespeichert. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die Grenzen im Detail

App, Word-Vorlage oder Online-Programm?

Alle drei Wege führen zu einer korrekten Kleinunternehmer-Rechnung. Der Unterschied liegt darin, wie viel Sie selbst tun und wo Ihre Daten liegen.

Invoice BetterWord-VorlageOnline-Programm
§ 19-HinweisAutomatisch per SchalterSteht in der VorlageMeist per Einstellung
RechnungsnummerVergibt die AppSelbst vergebenVergibt das Programm
BeträgeRechnet die AppSelbst rechnenRechnet das Programm
Ohne InternetJaJaMeist nein
Konto nötigNeinNeinMeist ja
Ihre Daten liegenAuf Ihrem GerätAuf Ihrem GerätBeim Anbieter
E-Rechnung erstellenNeinNeinOft ja
Buchhaltung, EÜRNeinNeinOft ja
KostenKostenlos laden, Premium optionalKostenlosOft Monatsabo

Sie schreiben nur wenige Rechnungen im Jahr? Dann reicht unsere kostenlose Word-Vorlage oft aus.

Für wen die App passt und für wen nicht

Passt

  • Kleinunternehmer und Nebengewerbe mit iPhone oder iPad
  • Handwerker, Freiberufler, Kreative und Dienstleister
  • Wer Rechnungen als PDF vor Ort schreiben möchte
  • Wer ohne Konto und ohne Cloud arbeiten will

Passt nicht

  • Wer E-Rechnungen erstellen oder empfangen muss
  • Wer eine Android- oder Browser-Version braucht
  • Wer Buchhaltung, EÜR oder DATEV-Anbindung sucht
  • Teams, die Rechnungen geräteübergreifend teilen

Häufige Fragen

Welche Rechnungs-App eignet sich für Kleinunternehmer?

Eine App, die keine Umsatzsteuer ausweist und den Hinweis nach § 19 UStG zuverlässig setzt. Invoice Better erledigt das per Schalter und eignet sich für alle, die am iPhone oder iPad PDF-Rechnungen schreiben. Wer zusätzlich Buchhaltung oder E-Rechnungen braucht, ist mit einem Rechnungsprogramm besser bedient.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen nach § 34a UStDV immer als sonstige Rechnung übermittelt werden, also auch als PDF oder auf Papier. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 trotzdem, in der Regel genügt dafür ein E-Mail-Postfach.

Was muss auf einer Rechnung als Kleinunternehmer stehen?

Name und Anschrift beider Seiten, Ihre Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, der Betrag und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Rechnungsnummer?

§ 34a UStDV nennt sie nicht als Pflichtangabe. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil Sie Zahlungen und Rückfragen damit eindeutig zuordnen. Die App nummeriert jede Rechnung, zum Beispiel RE-2026-0042.

Darf ich „0 % USt“ auf die Rechnung schreiben?

Besser nicht. Das kann wie ein Steuerausweis wirken und reicht als Hinweis auch nicht aus. Schreiben Sie stattdessen, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Lag der Umsatz im Vorjahr über 25.000 €, gilt ab dem 1. Januar die Regelbesteuerung. Überschreiten Sie im laufenden Jahr 100.000 €, ist bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem Sie die Grenze überschreiten. Schalten Sie den Kleinunternehmer-Schalter dann aus, damit die Rechnungen wieder Umsatzsteuer ausweisen.

Was kostet die App?

Sie laden Invoice Better kostenlos. Premium ist optional und kostet 5,99 € im Monat, 44,99 € im Jahr oder 59,99 € einmalig (Preise laut App Store). Käufe und Kündigungen laufen über Apple.

Funktioniert die App ohne Internet und ohne Konto?

Ja. Zum Rechnungschreiben brauchen Sie weder Internet noch Konto oder Passwort. Rechnungen, Kunden und Bankdaten bleiben auf Ihrem Gerät. Wir haben keine Kopie, sichern Sie Ihre PDFs deshalb selbst.

Gibt es die App auch für Android?

Nein. Invoice Better läuft auf iPhone und iPad ab iOS bzw. iPadOS 17 und auf Macs mit Apple-Chip. Eine Android- oder Web-Version gibt es nicht.

Ersetzt die App Buchhaltung oder Steuerberatung?

Nein. Invoice Better ist ein Werkzeug für Angebote und Rechnungen, keine Buchhaltungssoftware und keine Steuerberatung. Für den Inhalt Ihrer Rechnungen bleiben Sie verantwortlich.

Passende Vorlagen und Ratgeber

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Stand und Quellen

Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.