Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG

Auf jede Rechnung über 250 € brutto gehören:

  1. Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden
  2. Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
  3. Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  4. Menge und Bezeichnung der Ware bzw. Umfang und Art der Leistung
  5. Zeitpunkt der Leistung (ein Monat genügt, z. B. „Oktober 2026“)
  6. Nettobetrag nach Steuersätzen, vereinbarte Minderungen wie Skonto
  7. Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung

Bis 250 € genügt eine Kleinbetragsrechnung. Kleinunternehmer nehmen die Kleinunternehmer-Vorlage.

Zusätzlich im Handwerk

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Es genügen: Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, Steuersatz (§ 33 UStDV).

Steuersätze

19 % gilt für die meisten Handwerkerleistungen; 7 % nur für bestimmte Lieferungen und Leistungen (§ 12 Abs. 2 UStG).

PDF oder E-Rechnung?

An Privatkunden bleibt das PDF erlaubt. An Geschäftskunden in Deutschland wird die E-Rechnung bis 2028 Pflicht – außer für Kleinunternehmer. Alle Fristen

Weitere Fragen

Reicht „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“?

Ja, wenn die Leistung tatsächlich am Rechnungsdatum erbracht wurde. Fehlt jede Angabe zum Leistungszeitpunkt, ist die Rechnung unvollständig.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre. Privatkunden bewahren Rechnungen über Arbeiten an ihrem Grundstück zwei Jahre auf.

Stand und Quellen

Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.