Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG
Auf jede Rechnung über 250 € brutto gehören:
- Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden
- Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
- Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Bezeichnung der Ware bzw. Umfang und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung (ein Monat genügt, z. B. „Oktober 2026“)
- Nettobetrag nach Steuersätzen, vereinbarte Minderungen wie Skonto
- Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
Bis 250 € genügt eine Kleinbetragsrechnung. Kleinunternehmer nehmen die Kleinunternehmer-Vorlage.
Zusätzlich im Handwerk
- Arbeiten am Haus von Privatkunden: Rechnung innerhalb von sechs Monaten und Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden: Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Rechnung zwei Jahre lang aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG).
- Bauleistungen an Bauunternehmer (§ 13b UStG): netto abrechnen mit „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ – Formulierung.
- Lohnanteil getrennt ausweisen: keine Pflicht, aber Privatkunden brauchen ihn für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Es genügen: Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, Steuersatz (§ 33 UStDV).
Steuersätze
19 % gilt für die meisten Handwerkerleistungen; 7 % nur für bestimmte Lieferungen und Leistungen (§ 12 Abs. 2 UStG).
PDF oder E-Rechnung?
An Privatkunden bleibt das PDF erlaubt. An Geschäftskunden in Deutschland wird die E-Rechnung bis 2028 Pflicht – außer für Kleinunternehmer. Alle Fristen
Weitere Fragen
Reicht „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“?
Ja, wenn die Leistung tatsächlich am Rechnungsdatum erbracht wurde. Fehlt jede Angabe zum Leistungszeitpunkt, ist die Rechnung unvollständig.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Acht Jahre. Privatkunden bewahren Rechnungen über Arbeiten an ihrem Grundstück zwei Jahre auf.
Stand und Quellen
Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.