Rechnung ohne Umsatzsteuer: die richtige Formulierung
Als Kleinunternehmer schreiben Sie:
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).Für andere Fälle steht der passende Satz in der Tabelle. „Netto“ oder „0 % MwSt.“ allein reichen nie – der Grund muss auf der Rechnung stehen.
Der Satz für jeden Fall
| Fall | Satz auf der Rechnung |
|---|---|
| Bauleistungen an einen Bauunternehmer (§ 13b UStG) oder Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat | Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfängersPflichtangabe nach § 14a Abs. 5 UStG. Bei EU-Kunden dazu beide USt-IdNrn. |
| Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat | Steuerfreie innergemeinschaftliche LieferungDazu beide USt-IdNrn. und Nachweis der Beförderung. |
Was nicht reicht
- „Netto“, „Preis ohne MwSt.“ – nennt keinen Grund.
- „0 % MwSt.“, „USt 0,00 €“ – kann wie ein Steuerausweis wirken.
- „zzgl. 19 % MwSt.“ als Kleinunternehmer – die ausgewiesene Steuer schulden Sie dem Finanzamt (§ 14c Abs. 2 UStG).
Deutschland und Österreich im Vergleich
| Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|
| Kleinunternehmer-Satz | „Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).“ | „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“ |
| Bauleistungen | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ | „Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß § 19 Abs. 1a UStG“ |
| Kleinunternehmergrenze | 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr (netto) | 55.000 € brutto |
| Normalsteuersatz | 19 % | 20 % |
| Kleinbetragsrechnung | bis 250 € | bis 400 € |
| E-Rechnung zwischen Unternehmen | Empfang seit 2025; Ausstellung bis 2028, Kleinunternehmer ausgenommen | keine allgemeine Pflicht; an den Bund seit 2014 |
| Aufbewahrung | 8 Jahre | 7 Jahre |
Stand und Quellen
Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Bei § 13b und EU-Lieferungen gelten weitere Voraussetzungen.