Rechnung ohne Umsatzsteuer: die richtige Formulierung

Als Kleinunternehmer schreiben Sie:

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

Für andere Fälle steht der passende Satz in der Tabelle. „Netto“ oder „0 % MwSt.“ allein reichen nie – der Grund muss auf der Rechnung stehen.

Der Satz für jeden Fall

FallSatz auf der Rechnung
Bauleistungen an einen Bauunternehmer (§ 13b UStG) oder Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-StaatSteuerschuldnerschaft des LeistungsempfängersPflichtangabe nach § 14a Abs. 5 UStG. Bei EU-Kunden dazu beide USt-IdNrn.
Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-StaatSteuerfreie innergemeinschaftliche LieferungDazu beide USt-IdNrn. und Nachweis der Beförderung.

Was nicht reicht

Deutschland und Österreich im Vergleich

DeutschlandÖsterreich
Kleinunternehmer-Satz„Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).“„Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“
Bauleistungen„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“„Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß § 19 Abs. 1a UStG“
Kleinunternehmergrenze25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr (netto)55.000 € brutto
Normalsteuersatz19 %20 %
Kleinbetragsrechnungbis 250 €bis 400 €
E-Rechnung zwischen UnternehmenEmpfang seit 2025; Ausstellung bis 2028, Kleinunternehmer ausgenommenkeine allgemeine Pflicht; an den Bund seit 2014
Aufbewahrung8 Jahre7 Jahre

Stand und Quellen

Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Bei § 13b und EU-Lieferungen gelten weitere Voraussetzungen.