Kostenvoranschlag und Angebot: Was ist verbindlich?

Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel unverbindlich und kostenlos (§ 649 und § 632 Abs. 3 BGB). Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, müssen Sie den Kunden sofort informieren – er darf dann kündigen und zahlt nur die bisherige Arbeit. Schreiben Sie das klar auf den Kostenvoranschlag:

Unverbindlicher Kostenvoranschlag. Eine wesentliche Überschreitung teilen wir Ihnen unverzüglich mit.

Soll der Preis feststehen, vereinbaren Sie einen Festpreis. Österreich regelt es umgekehrt: Kostenvoranschlag in Österreich.

Wie viel Überschreitung ist erlaubt?

Das Gesetz nennt keine Grenze. Handwerks- und Industrie- und Handelskammern nennen als Richtwert 15 bis 20 %, im Einzelfall auch weniger oder mehr. Mehrkosten durch Zusatzwünsche des Kunden zählen nicht mit.

ÜberschreitungFolge
UnwesentlichDer Kunde zahlt den tatsächlichen Aufwand.
Wesentlich, rechtzeitig angezeigtDer Kunde kann kündigen und zahlt die bisher erbrachte Arbeit und Ihre Auslagen (§ 645 Abs. 1 BGB) – oder Sie arbeiten weiter und er zahlt den Mehraufwand.
Wesentlich, nicht angezeigtSie verletzen Ihre Anzeigepflicht (§ 649 Abs. 2 BGB) und können sich schadensersatzpflichtig machen.

Zeigen Sie eine absehbare Überschreitung schriftlich und mit dem neuen Betrag an, bevor Sie weiterarbeiten.

Kostenvoranschlag, Angebot oder Festpreis?

Was es istWird es teurer
KostenvoranschlagIhre fachkundige Schätzung der Kosten, im Zweifel unverbindlichDer Kunde zahlt, bis die Überschreitung wesentlich wird
AngebotEin bindender Antrag: Nimmt der Kunde innerhalb der Frist an, ist der Vertrag geschlossen (§§ 145, 148 BGB)Es gelten die angebotenen Preise – nach Einheitspreisen und tatsächlicher Menge oder pauschal, wie angeboten
Festpreis / PauschalpreisSie garantieren den GesamtbetragTragen Sie selbst – außer bei Zusatzwünschen des Kunden

Wichtig ist, was auf dem Papier steht, nicht die Überschrift: Ein „Angebot“, das ausdrücklich nur Kosten schätzt, ist ein Kostenvoranschlag – und ein „Kostenvoranschlag“ mit Festpreiszusage bindet Sie.

Was in den Kostenvoranschlag gehört

Das Gesetz schreibt keine Angaben vor. Bewährt haben sich:

  1. Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
  2. Name des Kunden und Ort der Arbeiten
  3. Jede Leistung mit Menge, Einheit und Preis – so genau wie möglich
  4. Gesamtbetrag – an Privatkunden mit Umsatzsteuer (§ 3 PAngV)
  5. Arbeitskosten getrennt von Material – Privatkunden brauchen sie für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG
  6. Der Vermerk „unverbindlich“ oder die Festpreiszusage
  7. Ein Gültigkeitsdatum, z. B. „gültig bis 30.11.2026“

Gleich mitregeln lässt sich die Zustimmung zur Rechnung per E-Mail:

Mit der Auftragserteilung stimmen Sie zu, dass wir die Rechnung als PDF per E-Mail senden.

Als Kleinunternehmer weisen Sie auch im Kostenvoranschlag keine Umsatzsteuer aus und setzen den Hinweis nach § 19 UStG.

Muster

Malerbetrieb Krüger · Inh. Lena Krüger · Lindenstraße 21, 04109 Leipzig · Steuernummer 231 000 00000
An: Thomas Becker, Am Park 5, 04155 Leipzig · Ort der Arbeiten: Wohnung, 2. OG

Kostenvoranschlag Nr. KV-2026-047 · 21.10.2026 · gültig bis 30.11.2026

LeistungMengeEinzelpreisBetrag
Abdecken und Abkleben (Arbeitskosten)pauschal150,00 €150,00 €
Wände spachteln und schleifen (Arbeitskosten)6 Std.55,00 €330,00 €
Wände streichen, zweimal (Arbeitskosten)95 m²7,00 €665,00 €
Material: Spachtel, Grundierung, Dispersionsfarbepauschal210,00 €210,00 €
Summe netto1.355,00 €
zzgl. 19 % USt257,45 €
Gesamtbetrag1.612,45 €

Unverbindlicher Kostenvoranschlag. Eine wesentliche Überschreitung teilen wir Ihnen unverzüglich mit.
Mit der Auftragserteilung stimmen Sie zu, dass wir die Rechnung als PDF per E-Mail senden.

Beispieldaten frei erfunden.

Auftrag beim Kunden zu Hause: 14 Tage Widerrufsrecht

Weitere Fragen

Darf ich für einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?

Nur wenn Sie das vorher mit dem Kunden vereinbart haben – im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Ein Hinweis erst auf dem fertigen Kostenvoranschlag reicht nicht. Üblich ist, den Betrag bei Auftragserteilung anzurechnen.

Muss ein Kostenvoranschlag schriftlich sein?

Nein, auch ein mündlicher Kostenvoranschlag gilt. Schriftlich, etwa als PDF, können Sie ihn im Streitfall aber belegen.

Wie lange bin ich an ein Angebot gebunden?

Bis zum Ende der Frist, die Sie nennen (§ 148 BGB). Ohne Frist nur so lange, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen dürfen (§ 147 Abs. 2 BGB) – schreiben Sie deshalb ein Datum dazu.

Stand und Quellen

Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.