Handwerker-Rechnung am Handy schreiben

  1. Stammdaten einmal speichern – Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., IBAN.
  2. Preisliste anlegen – häufige Leistungen mit Einheit und Preis (m², laufender Meter, Stück, Stunde).
  3. Direkt nach dem Auftrag die Rechnung erstellen – Leistung, Menge, Leistungszeitpunkt, Steuersatz (meist 19 %), Arbeitskosten getrennt.
  4. Pflichtangaben prüfen – Checkliste nach § 14 UStG.
  5. Als PDF senden und sichern – per Mail mit Zustimmung des Kunden, acht Jahre aufbewahren.

Sonderfälle im Handwerk

FallWas gilt
Rechnung bis 250 € bruttoKleinbetragsrechnung: Kundendaten dürfen fehlen, Bruttobetrag und Steuersatz genügen – Details
Arbeiten am Haus von PrivatkundenRechnung innerhalb von sechs Monaten, mit Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden – Formulierung
Bauleistungen an BauunternehmerKeine Umsatzsteuer, Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 13b UStG) – Formulierung
KleinunternehmerKeine Umsatzsteuer, Hinweis nach § 19 UStG – Vorlage
Geschäftskunde in DeutschlandAb 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. 2028 E-Rechnung statt PDF, außer für Kleinunternehmer – Fristen

Wenn der Kunde bar zahlt

Eine Registrierkassenpflicht wie in Österreich gibt es in Deutschland nicht. Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, braucht aber eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und muss Belege ausgeben (§ 146a AO). Vermerken Sie die Barzahlung auf der Rechnung. Für Privatkunden wichtig: Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gibt es nur bei Überweisung, nicht bei Barzahlung.

Tipps aus der Praxis

Stand und Quellen

Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.