E-Rechnungspflicht 2025–2028: Ab wann müssen Sie E-Rechnungen schreiben?

Empfangen müssen alle Unternehmen seit 1. Januar 2025. Ausstellen müssen Sie E-Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland ab 1. Januar 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag – sonst ab 1. Januar 2028. Kleinunternehmer, Rechnungen an Privatkunden und Rechnungen bis 250 € sind ausgenommen.

Die Fristen

AbWas gilt
1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer.
bis 31. Dezember 2026An Geschäftskunden noch Papier oder PDF (mit Zustimmung) erlaubt.
1. Januar 2027Ausstellungspflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch sonstige Rechnungen schicken.
1. Januar 2028Ausstellungspflicht für alle bei Rechnungen an inländische Unternehmen.

Dauerhaft ausgenommen vom Ausstellen

Was als E-Rechnung zählt

FormatUmsatzsteuerlich
XRechnungE-Rechnung
ZUGFeRD ab 2.0.1 (außer MINIMUM und BASIC-WL)E-Rechnung
PDF, Word, Foto, Papiersonstige Rechnung

So empfangen Sie E-Rechnungen

Ein E-Mail-Postfach genügt in der Regel. Zum Lesen der XML-Datei brauchen Sie ein Programm, das sie lesbar macht – viele Buchhaltungsprogramme können das. Archivieren Sie die Datei im Originalformat.

Weitere Fragen

Ich arbeite als Subunternehmer für Firmen – was muss ich tun?

Spätestens ab 2028 (bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027) brauchen Sie eine Software, die XRechnung oder ZUGFeRD erstellt – es sei denn, Sie sind Kleinunternehmer.

Stand und Quellen

Zuletzt geprüft am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung.